Bussgeldkatalog

A N W A L T S K A N Z L E I   S  P  I  N  D L E R

Bußgeldbescheid prüfen lassen

So einfach können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen:

 

  1. Melden Sie sich bitte mit dem Ausfüllen der nebenstehenden Eingabemaske kostenlos an.                 Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt.                                                                                              Bitte melden Sie sich nur an, wenn Sie auch die in dem amtlichen Schreiben beschuldigte Person sind.
  2. Sie erhalten danach eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung.                                                                            Mit der E-Mail erhalten Sie eine Anwaltsvollmacht, die Sie dann zusammen mit den an Sie gerichteten amtlichen Schreiben (Bußgeldbescheid / Anhörung) über den in der E-Mail zur Verfügung gestellten Link einreichen.
  3. Sobald die erforderlichen Unterlagen vorliegen erhalten Sie von einem Verkehrsrechtsanwalt eine erste individuelle Beurteilung des Falles und eine Mitteilung über die mögliche Vorgehensweise und die etwaigen Erfolgsaussichten des Einspruchs.

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Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns in Kürze bei Ihnen melden und die erforderlichen Formulare und den Link zum Upload für die Unterlagen übersenden. Mit freundlichen Grüßen Ihre ANWALTSKANZLEI SPINDLER Bußgeldkatalog

Das sind Ihre Vorteile:

  • Fachlich qualifizierte Prüfung des Bußgeldbescheides durch einen Verkehrsrechtsanwalt

Eine passende Rechtsschutzversicherung, deren Bedingungen maßgeblich sind, ist vorhanden: 

  • Ein Verkehrsrechtsanwalt nimmt für Sie Akteneinsicht und verteidigt Sie im Einspruchsverfahren kostenlos. Mit dem Ziel der Einstellung des Verfahrens, des Freispruchs oder der Ermäßigung des Strafmaßes wie dem Wegfall von Fahrverbot, Reduzierung der Geldbuße oder Verminderung der Punkte.
  • Sollte sich der Fall so zeigen, dass die vorgenannten Ziele nicht erreicht werden können, dann kann regelmäßig zumindest die Reduzierung des Gesamtbetrages des Bußgeldbescheides um 28,50 EUR Verwaltungskostenanteil erreicht werden.
  • Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung auch diese Kosten übernimmt, kann der Tatvorwurf erforderlichenfalls auch durch ein Sachverständigengutachten überprüft werden.